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Allgemeine Zeitung, AZ, 11.04.2011, Stefan Fischer

Lokaler Führerschein im neuen Land

Verwaltungsabkommen zwischen Deutschland und Namibia: Fahrerlaubnis ist konvertierbar

Fuhrerschein-004-400x300Der namibische Führerschein kann gegen die deutsche Fahrerlaubnis umgetauscht werden, wenn sich dessen Inhaber im jeweils anderen Land befindet. Möglich wird dies durch ein Verwaltungsabkommen, das Namibia und Deutschland vor wenigen Monaten unterzeichnet haben.

Windhoek/Bonn – Wer einen namibischen Führerschein hat und für eine gewisse Zeit (z.B. zum Studium oder arbeitsbedingt) in Deutschland lebt, kann seinen namibischen in einen deutschen Führerschein umtauschen. Das Gleiche gilt auch andersherum.

Grundlage für die Konvertierbarkeit der Führerscheine ist ein Verwaltungsabkommen, das George Simataa (Staatssekretär im Transportministerium) für seine Behörde und Egon Kochanke (deutscher Botschafter in Windhoek) im Namen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bundesrepublik im Oktober vergangenen Jahres unterzeichnet haben.

„Ziel ist es, den Umtausch und die Ausstellung gültiger Führerscheine der jeweils zuständigen Behörden zum gleichen und gegenseitigen Nutzen der Einwohner zu erleichtern“, teilte die deutsche Botschaft mit. Weiter heißt es im feinsten Amtsdeutsch: „Die in dem Verwaltungsabkommen enthaltenen Verfahren werden im Rahmen der in Namibia beziehungsweise in Deutschland gültigen Gesetze und Vorschriften bezüglich des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, zur Anwendung kommen.“

An einem konkreten Beispiel würde es so aussehen: Ein Namibier siedelt (befristet) nach Deutschland über. Zwecks Umtausches des Führerscheins müsse er sich bei der Verkehrsbehörde (Führerscheinstelle) der jeweiligen Kommune melden, in der er zunächst seinen Wohnsitz anmeldet. Laut der Regelung muss er den Wohnsitz in Deutschland für mindestens sechs Monate, genau 185 Tage (ohne Unterbrechung), haben. Eine weitere Bedingungen für den Austausch sei, dass das Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis „mindestens zwei Jahre vor Antragstellung (des anderen Führerscheins, die Red.) liegt“, heißt es. Und: Der Antragsteller müsse eine Übersetzung des Führerscheins in die jeweilige Sprache des Gastlandes mitbringen, wie sie zum Beispiel Automobilclubs vornähmen, teilte Kathleen Kilthau, Amtsrätin im Bundesverkehrsministerium, auf AZ-Nachfrage mit. Der abgegebene Führerschein werde dann an die Heimatbehörde zurückgeschickt, führte sie aus. Die Gültigkeit des neuen Führerscheins sei deckungsgleich mit der Gültigkeit der Fahrerlaubnis, die abgegeben werde. All diese genannten Bedingungen und Regelungen gelten auch im umgekehrten Fall, also wenn ein deutscher Staatsbürger nach Namibia zieht.

Im Falle eines Namibiers in Deutschland spiele dessen Staatsangehörigkeit keine Rolle. „Entscheidend ist die Vorlage des namibischen Führerscheins“, so Kilthaus. Und weiter: „Bis auf die Genehmigung zum Fahren von Bussen (in Namibia die Klasse C) schreiben wir alles prüfungsfrei um.“ Der ausgestellte deutsche Führerschein sei allerdings „nur in Deutschland gültig“, was durch eine sogenannte Schlüsselzahl vermerkt sei, so die Amtsrätin. Jedes andere (EU-)Land müsse dann selbst entscheiden, ob es diese Fahrerlaubnis anerkenne oder nicht. Weitere Informationen dazu gibt´s auf der Internetseite des genannten Bundesministeriums (www.bmvbs.de).
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