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Merkblatt Auslandsinvestitionen

Der Foreign Investment Act von 1990 (Abänderung 2002) bestimmt den wirtschaftsrechtlichen Status ausländischer Staatsangehörige, d.h. nicht-namibischer Bürger, Gesellschaften ausländischen Rechts sowie namibischer Gesellschaften mit Mehrheitsanteilen in ausländischem Besitz.

Nach dem Gesetz genießen ausländische Staatsangehörige wirtschaftsrechtliche Gleichbehandlung mit namibischen Staatsbürgern. Ausländische Investoren haben demnach zu allen Investitionsbereichen gleichberechtigten Zugang, ohne dass eine Teilnahme lokaler Partner oder der Regierung erforderlich ist, mit einer Ausnahme: Bei der Nutzung natürlicher Ressourcen ehält die Regierung sich oder namibische Firmen das Recht auf eine Teilnahme vor bzw. kann namibischen Staatsbürgern Nutzungsrechte zu günstigeren Bedingungen erteilen.

Das Gesetz ermöglicht überdies die Erteilung eines sog. Statusinvestitionszertifikats („Certificate of Status Investment“) durch den Wirtschaftsminister. Die Schaffung dieses Instruments dient vor allem der Zerstreuung etwaiger Befürchtungen bezüglich der Konvertierbarkeit und dem freien Transfer von Investitionsmitteln und Gewinnen.

Das Gesetz verbietet die Enteignung von geschäftlichen Interessen unter Vorbehalt des Artikel 16 der namibischen Verfassung. Bei solchen eventuellen Enteignungen von Inhabern eines Statusinvestitionszertifikats ist die faire Entschädigung zügig und in frei konvertierbarer Währung zu zahlen.

Um in den Genuss der Garantien des Staatsinvestitionszertifikates zu kommen, muss die Investition folgende Bedingungen erfüllen:

  • Mindestinvestitionshöhe von 2 Millionen Namibia Dollar (oder weniger im Falle der Reinvestition von Erlösen einer bereits zertifizierten Investition)
  • ausländische  Teilhaberschaft von mindestens 10%
  • aktive ausländische Teilnahme in der Geschäftsführung
  • Außerdem werden folgende Überlegungen geltend gemacht:
    • Beitrag zu den namibischen Entwicklungszielen insb. ländlicher Entwicklung, Einsatz von lokalen Rohstoffen und Arbeitskräften, Ausbildung, Gleichstellungsmaßnahmen, Gleichberechtigung von Frauen, Umweltschutz sowie dem Verdienst oder der Ersparnis von Devisen durch Exporte bzw. Importsubstitution

Die Fakten/Historie zum Auslandsinvestitionsgesetz

  • Gesetz 27 von 1990, geändert 2002
  • Liberale Rahmenbedingungen für ausländische Investitionen
  • Zugang zu allen Wirtschaftsbereichen
  • Keine namibische Beteiligung erforderlich
  • Voller Schutz der Investition bei einer Mindestinvestitionssumme i.H.v. 2 Millionen N$
  • Großzügige Teilnahmebedingungen
    (unterliegen den Bestimmungen der südafrikanischen Währungsunion, so lange der Rand gesetzliches Zahlungsmittel ist)


STEUERPOLITIK 2000

Körperschaftsteuer 35%
Lohnsteuer (max.) 35%
Fertigungssteuer (50% Befreiung) 20%
Exportsteuer (80% Befreiung) 8%
Freihandelszonenbesteuerung 0%

Quellensteuer
Dividenden 10%
Anteile 0%

Kapitalertragssteuer 0%

ANREIZE FÜR FERTIGUNGSBETRIEBE

  • 50% Steuerbefreiung (5 Jahre lang) - auf die nächsten 10 Jahre erweitert
  • neues Paket für Investitionen / Standortverlegung
  • weiter ausgehandelte Steuersätze
  • beschleunigte Abschreibung auf Gebäude - 10 Jahre lang
  • Abzüge für Exporteure (Werbekosten) - 125 - 175% Steuerabzug
  • Abzüge für Ausbildungskosten - 125% Steuerabzug
  • Abzüge für direkte Produktionslohnkosten - 125% Steuerabzug
  • zugestandene Löhne / Industriestudien - 50% reale Kosten
  • Exportfördermaßnahmen 50% der tatsächlichen Werbekosten

ANREIZE FÜR EXPORTBETRIEBE

  • 1994/95 eingeführt
  • 80% Steuerbefreiung auf Exporterträge bei Fertigungsprodukten
  • Fisch- und Fleischprodukte ausgeschlossen
  • 8% Effektivbesteuerung
  • Produktion in Namibia oder einem anderen Land

INVESTITIONSMÖGLICHKEITEN

  • Tourismus: Kommerzialisierung, Lodges, Hotels, Ausbildung, Werbung
  • Bergbau, Öl und Gas: große und kleine Bergbauunternehmen, Grundmetalle, Diamanten, industrielle Halbedelsteine, Öl und Gas
  • Energie:# Hydroelektrizität, Gaskraftwerke, Alternative Energie (Solar)
  • Finanzdienstleistungen:
    • Börse: Staatsanleihen und Schatzbriefe, Banken / Handelsbanken, gemeinsame Kapitalfonds, ausländische Finanzdienstleistungen
    • Handels- und ähnliche Dienstleistungen
  • Fertigung: Exportverarbeitung, Rohstoffverarbeitung
  • Landwirtschaft: Cash-Crops (zum Verkauf bestimmte Ernte), Agroindustrie
  • Infrastruktur: Telekommunikation, Straßen, Elektrizität, Häfen, Industrieparks
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