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Merkblatt Export Kraftfahrzeuge

Ein Fahrzeug, dass unter der Adresse eines ATA Carnet importiert wird, darf verkauft werden.

Jedoch sollte klar sein, dass dieses Dokument immer unter der Bedingung ausgestellt wird, dass der Halter das Fahrzeug innerhalb der bestimmten Gültigkeitsdauer wieder exportiert und mit den Zollgesetzen und den Regelungen in Bezug auf die kurzfristige Aufnahme der Kraftfahrzeuge in den Zollgebieten Namibias übereinstimmt.

Wann immer die Waren oder die Fahrzeuge, die durch ein ATA Carnet abgewickelt worden sind, können nicht wieder exportiert werden bevor nicht alle anwendbaren Einfuhrzölle und Importabgaben gezahlt worden sind.
Die folgenden Abgaben und die Steuern werden auf dem Wert errechnet, der auf dem ATA Carnet reflektiert wird:

Zollabgaben 50.0%

Gebühren (0.000035 x) 0.5%

Mehrwertsteuer (MwSt) 15%

Eine zusätzliche Steuer von Maximum 10% kann erhöht werden, wenn der Autowert N$ 155.000.00 übersteigt
Diese Darstellungen sind nur Richtlinien. Bestätigte Information erhalten Sie  beim namibischen Finanzministerium.


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