wirt_2

Merkblatt Arbeiten in Namibia

Die namibische Botschaft kann keine vermittelnde Tätigkeit aufnehmen, da sie über Stellenangebote in Namibia nicht informiert ist.

Bezüglich einer Arbeitserlaubnis möchten wir auf Folgendes hinweisen:

Die Aufnahme einer neuen Beschäftigung ist für Ausländer weitgehend eingeschränkt worden, da freie Arbeitsplätze in erster Linie mit Namibiern besetzt werden müssen. Nur wenn dies nicht möglich ist, gibt es Ausnahmegenehmigungen. Die staatliche Kontrolle ist jedoch sehr genau.

Sollten Sie eine Beschäftigung in Namibia finden, benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis. Die Antragsformulare dafür sind unter der Rubrik Konsular / Visa- und Antragsformulare abrufbar. Ihr Antrag wird von der Botschaft an das Innenministerium nach Windhoek zur Genehmigung weitergeleitet. 

Wenn eine Genehmigung erteilt wird, sollten Arbeitsverträge grundsätzlich vor der Unterzeichnung sorgfältig geprüft werden, da schriftliche Vereinbarungen bindend sind. Vor allem ist es wichtig, dass auf exakte, verbindliche Angaben zu Art und Umfang der zu verrichtenden Tätigkeit geachtet wird und dass die Frage der Übersiedlungskosten für den Arbeitnehmer und seine Familie, auch für den Fall der vorzeitigen Vertragsauflösung (z.B. bei Krankheitsfall oder Tod) geregelt ist. Bitte beachten Sie die Visabestimmungen Namibias.

Stellenvermittlungsbüros in Namibia

Go to top